Sep
11
2003

Neusorg. (öt) Zu einem Informationsabend über die Grundzüge der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland hatte im Rahmen der politischen Bildungsarbeit am Freitag der Ortsverband der Jungen Union Neusorg in den Gasthof Dumler eingeladen. Vorsitzender Christian Heinl konnte dort neben dem Referenten Markus Dumler auch zahlreiche Gäste und CSU-Ortsvorsitzenden Dr. Günther Fütterer willkommen heißen.

Ein humoristischer Hörspielbeitrag von Gerhard Polt stimmte die Zuhörer auf das Thema Demokratie ein und rief die Vorzüge dieser Regierungsform in Erinnerung. Den Worten des Redners zufolge bilde der Artikel 20 des Grundgesetzes eine Art „Mini-Verfassung". Schon dieser Artikel halte fest, die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dem alle Gewalt vom Volk ausgeht. Darin seien auch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und die Rechtssprechung genannt. Dumler streifte auch die Gliederung der Bundesrepublik in Länder, deren Eigenständigkeit und deren Mitwirkung bei der Gesetzgebung durch den Bundesrat.

Der Referent ging auch auf Artikel 1 des Grundgesetzes ein, der zusichere, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Menschenrechte seien Grundlagen der menschlichen Gemeinschaft und jeder, egal welcher Abstammung, Rasse, Sprache, Geschlecht, Heimat, Herkunft und Glaubens, ist vor dem Gesetz gleich. Unverletzlich seien auch die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.

Nach Artikel 5 des Grundgesetzes stehe jedem Bürger die freie Meinungsäußerung zu. Dazu zähle auch die Pressefreiheit durch Berichterstattung, Funk und Film ohne jegliche Zensur. Gesichert sei durch das Grundgesetz auch das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln sowie Vereine und Gesellschaften zu bilden. Wer Rechte, wie die Freiheit der Meinungsäußerung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauche, verwirke diese Grundrechte, hob Markus Dumler hervor.

Die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung werde in Artikel 21 zugesichert. Die Ordnung der Parteien müsse jedoch demokratischen Grundsätzen entsprechen und über das Vermögen muss öffentlich Rechenschaft abgelegt werden. Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden sind verfassungswidrig.

Institutioneller Kontrollmechanismus des Parlaments sei der Bundesrat. Die Regierung werde von der Opposition überwacht. Der Bundespräsident bilde außerdem eine moralische Instanz. Daneben greifen noch die normative Kontrolle durch Gesetze und Verfassung sowie die Kontrolle durch die wachsame Öffentlichkeit, erklärte der Referent. Eine Änderung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland könne nur mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat durchgeführt werden.

Markus Dumler streifte auch die am nächsten Sonntag im Zusammenhang mit der Landtags- und Bezirkstagswahl statt findenden Volksentscheide. Im ersten Entscheid sei über das Konexitätsprinzip abzustimmen. Unter dem Motto „wer bestellt, bezahlt" soll damit sichergestellt werden, dass von höherer Instanz bestimmte Aufgaben auch von diesen finanziert werden und nicht auf nachfolgende Institutionen, wie die Kommunen abgewälzt werden können.

Der zweite Volksentscheid behandle die Absenkung des Wählbarkeitsalters von 21 auf 18 Jahre, die Anpassung des Wortlauts des in der bayerischen Verfassung enthaltenen Artikels zur Menschenwürde an den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes und die stärkere Betonung der Kinderrechte in der bayerischen Verfassung.

Zum Abschluss des Infomationsabends dankte der Vorsitzende der Jungen Union Neusorg, Christian Heinl, Referent Markus Dumler für seinen umfangreichen und interessanten Vortrag und übergab ihn als kleine Anerkennung eine Flasche Wein.

Zum Bild:
Vor zahlreichen jungen Zuhörern informierte Markus Dumler (steh.l.) bei der Jungen Union Neusorg über die Grundzüge der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.


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